Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung die Ferientermine.
Nach dem Schulgesetz darf der Schulleiter Beurlaubungen, die Ferien verlängern, nicht genehmigen (s.u.).
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Ferienzeiten |
2025/2026 |
| Große Ferien | |
| Sommerferien | 07.07.-15.08.2025 |
| Herbstferien | 13.10.-24.10.2025 |
| Weihnachtsferien | 22.12.2025-07.01.2026 |
| Osterferien | 30.03.-10.04.2026 |
| Bewegliche Ferientage | |
| Rosenmontag | 16.02.2026 |
| Fastnachtsdienstag | 17.02.2026 |
| Brückentag nach Christi Himmelfahrt | 15.05.2026 |
| Brückentag nach Fronleichnam | 05.06.2026 |
| Aschermittwoch | 18.02.2026 |
| Pfingst-Dienstag (verlängertes WE) | 26.05.2026 |
Alle Ferientermine für den Donnersbergkreis bis 2030
Verbindliche Regelungen für Beurlaubungen
Der Schulbesuch unserer Schülerinnen und Schüler wird durch das Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz für alle Kinder und Jugendlichen zur Pflicht erklärt (vgl. § 56 SchulG RP). Es besteht also eine gesetzliche Schulpflicht, die auch alle für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen umfasst, und von Lehrern und Eltern überwacht wird (vgl. § 33 ÜSchO).
Für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen sind z.B. auch Schulfahrten, Projekt- und Wandertage, Exkursionen, Informationsveranstaltungen außerhalb der schulischen Regelzeit.
Anträge auf Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern unmittelbar vor oder nach Ferien sowie bei mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen müssen schriftlich beim Schulleiter gestellt werden. Sie dürfen i.d.R. nicht genehmigt werden, wenn die Beurlaubung vor allem eine Verlängerung der Ferien zum Ziel hat und mit günstigeren Reisekosten bzw. Reise-(Flug-)verbindungen, anderen Urlaubzeiten der Eltern oder überhaupt nicht begründet wird. Begründeten Anträgen kann indes stattgegeben werden, wenn z.B. ein Praktikum, eine Kur oder Therapie, eine Hochzeit von engen Verwandten oder eine Beerdigung anstehen.
Genehmigungen oder Ablehnungen erfolgen immer schriftlich. Solche Anträge sind daher rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Beginn der geplanten Beurlaubung im Sekretariat der Schule abzugeben. Eine E-Mail reicht nicht aus, da der Antrag eine originale Unterschrift der Eltern enthalten muss.